Die Ausübung von Heilpraktikern für Tiere ist frei. Das bedeutet, ein Tierheilpraktiker kann beispielsweise eine Behandlung ablehnen und ist nicht verpflichtet im Notfall zu helfen wie ein Tierarzt. Außerdem dürfen Heilpraktiker für Tiere keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verwenden und Impfungen durchführen.
Operationen sind Heilpraktikern fuer Tiere ebenfalls untersagt. Die Bezeichnung Tierheilpraktiker ist nicht gesetzlich geschützt. Um den Beruf professionell ausüben zu können, sollte jedoch eine Ausbildung absolviert werden.
In Deutschland gibt es Berufsverbände für Tierheilpraktiker. Diese bilden teilweise Weiterbildungsmöglichkeiten an und informieren über aktuelle Veranstaltungen. Hier finden Sie Aktuelles zu Veranstaltungen und Naturheilverfahren des Verbands deutscher Tierheilpraktiker: http://www.tierheilpraktiker.de/
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